§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer von Waren über Blinto („Verkäufer“) und der Blinto GmbH (nachfolgend „Blinto“) sowie dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kann nur bei erfolgreicher Registrierung des Kunden zustande kommen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Blinto stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Ein Vertragsabschluss mit dem Verkäufer erfolgt nur mit Unternehmern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und öffentlichen Institutionen, nicht aber mit Verbrauchern.
§ 2 Leistungen von Blinto
(1) Blinto betreibt auf www.atsdeutschland.de eine Verkaufsplattform, auf der zum Verkauf stehende Ware angeboten wird. Kaufinteressierte Kunden können ihr Kaufinteresse telefonisch, per E-Mail oder anderweitig bekunden.
(2) Den Verkauf nimmt Blinto im Wege der Stellvertretung im Namen des Verkäufers vor. Blinto ist berechtigt, die Ansprüche des Verkäufers aus Verkäufen im Namen des Verkäufers gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Blinto ist ausdrücklich kein Kommissionär.
(3) Die Plattform ist grundsätzlich täglich 24 Stunden vorbehaltlich Wartungsarbeiten und technischer Störungen verfügbar. Im Fall von Störungen wird Blinto dies auf der Plattform ankündigen.
(4) Blinto behält sich das Recht vor die Veräußerung auch im Wege des freihändigen Verkaufs vorzunehmen.
§ 3 Registrierung des Kunden
(1) Der Verkauf kann nur an Unternehmen erfolgen, die sich auf www.blinto.de mit Kontaktdaten registrieren und ein Benutzerkonto erstellen. Verbraucher sind nicht berechtigt, sich zu registrieren.
(2) Im Anschluss an die Registrierung erhält der Kunde eine Identifikationsnummer, die auch als Kundenummer dient. Der Kunde legt ein persönliches Passwort seiner Wahl fest, welches bei der jeweiligen Anmeldung auf der Plattform anzugeben ist.
(3) Bei der Registrierung werden die Kontaktdaten des Kunden abgefragt (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, USt.-ID). Der Kunde ist verpflichtet, wahre Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung zutreffende Angaben zu machen.
(5) Ein Kunde darf nicht mehr als ein Konto eröffnen. Der Kunde darf auch im Namen eines Dritten kein Konto eröffnen.
(6) Ist der Kunde eine natürliche Person, muss er für die Nutzung der Plattform zumindest das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ist der Kunde ein Unternehmen, muss die bei der Registrierung angegebene Kontaktperson das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§ 4 Weitergabe von Anmeldeinformationen
(1) Der Kunde wird Dritten den Zugriff auf sein Konto nicht erlauben. Insbesondere ist dem Kunden die Weitergabe der Log-In-Informationen nicht erlaubt. Der Kunde wird die Log- In-Informationen sicher verwahren und vor einem Zugriff Dritter schützen.
(2) Hat der Kunde Grund zur Annahme, dass ein Dritter von den Log-In-Informationen Kenntnis erlangt hat, ist er zur unverzüglichen Änderung seines Passwortes verpflichtet.
§ 5 Durchführung von Verkäufen
(1) Blinto wird von Verkäufern beauftragt, bestimmte Waren für Rechnung des Verkäufers zu veräußern. Der Verkäufer bleibt anonym.
(2) Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot schriftlich oder telefonisch ab. Technisch wird der Verkauf anschließend über www.blinto.de abgewickelt.
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(6) Blinto behält sich jederzeit das Recht vor, das Angebot eines Kunden zu stornieren.
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§ 6 Transaktionsgebühr, Abrechnung
(1) Kommt der Verkauf zustande, so ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an Blinto verpflichtet.
(2) Kommt der Verkauf zustande, erhält der Kunde von Blinto eine Rechnung. Diese Rechnung ist binnen 7 Banktagen nach Zuschlag zur Zahlung fällig. Neben den gesetzlich vorgesehen Zinsen wird im Falle des Verzuges für jede angefangene Woche eine Mahngebühr von EUR 15,00 fällig.
(3) Rechnungen werden immer mit Umsatzsteuer ausgestellt. Kunden aus EU-Staaten wird nach positiver USt-IdNr.-Prüfung und Vorlage ordnungsgemäßer Gelangensbestätigungen die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis zurückerstattet. Die Gelangensbestätigung ist Blinto binnen 10 Tagen zuzusenden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde die Umsatzsteuer nicht mehr von Blinto, sondern allenfalls von den Finanzbehörden zurückverlangen.
(4) Kunden aus Staaten, die nicht der EU angehören, wird nach Vorlage von ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweisen die Umsatzsteuer nach den folgenden Maßgaben erstattet: Der Kunde erhält vom Blinto in dem Monat, in dem die vollständigen Ausfuhrnachweise erbracht werden, eine korrigierte Rechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer. Die Ausfuhrnachweise werden von Blinto im selben Monat beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Die Auszahlung der einbehaltenen Umsatzsteuer erfolgt durch Blinto an den Kunden, wenn das Finanzamt die Lieferung als umsatzwertsteuerfreie Lieferung anerkannt und die Erstattung der Umsatzsteuer an Blinto vorgenommen hat.
§ 7 Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
(1) Verletzt ein Kunde die ihm in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Verpflichtungen, kann Blinto das Konto des Kunden nach vorhergehender fruchtloser Abmahnung bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung deaktivieren.
(2) Das Recht von Blinto zur außergerichtlichen Kündigung des Nutzungsvertrages oder zum Schadensersatz bleibt unberührt.
(3) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung bei Fälligkeit nicht nach und tritt Blinto deswegen vom Kaufvertrag zurück, bleibt der Käufer zur Zahlung der Provision verpflichtet.
(4) Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 3 ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 5 % des Kaufpreises, zu dem die Ware zugeschlagen wurde, mindestens aber in Höhe von EUR 750,00, verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
(5) Im Falle einer bei Fälligkeit ausbleibenden Zahlung ist Blinto zudem berechtigt, das Konto des Kunden bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu deaktivieren.
§ 8 Abnahme gekaufter Ware, Vertragsstrafe, Rücktritt
(1) Der Kunde ist verpflichtet, gekaufte Gegenstände abzunehmen sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu demontieren und abzutransportieren. Die Abnahme hat binnen 15 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Sollte der Kunde mit dem Verkäufer einen anderen Abholtermin vereinbart haben, hat der Käufer Blinto dies mitzuteilen.
(2) Die Abnahme darf nur nach vollständiger Begleichung der Rechnung erfolgen. Das Eigentum am Kaufgegenstand, bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Vor vollständiger Zahlung ist Blinto zur Herausgabe der Kontaktdaten des Verkäufers nicht verpflichtet. Blinto kehrt den vereinnahmten Kaufpreis erst dann an den Verkäufer aus, wenn der Käufer die Ware abgenommen hat.
(3) Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab, sind pro angefangener Verspätungswoche Zinsen in Höhe von 5 % auf den Kaufpreis zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer mangels gezahlter Rechnung zur Abnahme der Ware nicht berechtigt ist.
(4) Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht binnen 15 Tagen nach Rechnungsstellung ab, kann Blinto vom Verkauf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten und die Ware erneut veräußern. Der Kunde hat die hierdurch entstehenden tatsächlichen und angemessenen Aufwendungen zu übernehmen. Bei einer weiteren Versteigerung wird der erste Kunde zu einem weiteren Angebot nicht zugelassen, für den Mindererlös bleibt er haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
§ 9 Mängelgewährleistung
(1) Blinto bietet grundsätzlich gebrauchte Waren und Güter zum Verkauf an. Gebrauchte Güter weisen teilweise erhebliche Gebrauchsspuren auf und unterliegen einem höheren gebrauchs- und/oder altersabhängigen Sachmängelrisiko. Sie können auch ausdrücklich als beschädigt oder sogar defekt angeboten werden. Der Kunde hat in jedem Fall die Gelegenheit, die Waren und Güter vor der Auktion und vor Abnahme zur Prüfung auf Mängel zu untersuchen. Verlässt der Käufer die Verkaufsflächen Blintos mit der Ware, gilt die Untersuchung der Ware als durchgeführt, und erfolgt keine Mängelanzeige des Kunden gilt die Ware als im Sinne des § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt. Der Verkauf wird im Namen des Verkäufers durchgeführt, so dass sich etwaige Gewährleistungsansprüche ausschließlich gegen den Verkäufer richten.
(2) Etwaige Produktbeschreibungen stellen keine Garantie oder eine Zusicherung von Eigenschaften dar.
(3) Wenn Blinto und/oder der Verkäufer mit dem Kunden nichts anderes vereinbart, schließt Blinto im Namen des Verkäufers die Haftung für Schäden sowie Rechts- und Sachmängel aus, soweit nicht für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Ausschluss der Haftung findet keine Anwendung beim Verkauf neu hergestellter Sachen. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art, wenn der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben sowie für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden, die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
(4) Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mangel stehen, verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe.
§ 10 Haftungsausschluss
(1) Blinto haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Blinto oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Blinto nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des verkauften/versteigerten Gegenstands übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 2 genannten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(3) Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz Gefahr, z.B. des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Fremdeinwirkung, Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl unmittelbar auf den Kunden über.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Sonstiges
(1) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz von Blinto.
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von Blinto zuständig ist. Blinto ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
(3) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
(4) Dieser Vertrag enthält die gesamte Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Gegenstand des vorliegenden Vertrags und ersetzt sämtliche früheren mündlichen oder schriftlichen Kommunikationen, Erklärungen, Vereinbarungen und Übereinkünfte zwischen den Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürften zur ihrer Wirksamkeit der Textform.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.